Auf dieser Seite finden Sie nützliche Erläuterungen zum Thema Baufinanzierung.
Annuitätendarlehen
Darlehen mit gleich bleibender Zahlungsrate. Die Rate setzt sich aus Zinsen und Tilgung zusammen. Durch die Tilgung reduziert sich das Darlehen, sodass innerhalb der Rate der Zinsanteil sinkt und der Tilgungsanteil steigt.
Auflassungsvormerkung
Eintragung im Grundbuch in Abteilung II.
Der Erwerber einer Immobilie wird vor vollzogener Eigentumsumschreibung in Abteilung I des Grundbuchs mit einer Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Dies dient unter anderem auch als Schutz für den Käufer/ Erwerber, da die Eigentumsumschreibung in Abteilung I teilweise sehr lange dauern kann.
Auszahlungskurs
Der Auszahlungskurs sagt aus, zu wie viel Prozent ein Darlehen ausgezahlt wird. Sollte ein Darlehen nicht zu 100 % ausgezahlt werden, behält sich das Kreditinstitut einen Teil des Darlehens ein (Disagio)
Baunebenkosten
Beinhalten sämtliche bei einem Neubau anfallenden Kosten, die über den Grundstückspreis und die Bauwerkkosten hinausgehen.
Hierzu gehören z. B: Kosten für den Vermesser, die Baugenehmigung, Prüfstatik, Baustrom, Bauwasser, Anschlusskosten etc.
Man sollte ungefähr 20% der Gesamtkosten als Baunebenkosten einkalkulieren. Ein guter Finanzierungsberater schlüsselt diese Kosten möglichst detailliert auf.
Beleihungswert
Die Kreditinstitute ermitteln nach ihren internen Richtlinien den Wert einer Immobilie. Diesen Wert bezeichnet man als Beleihungswert für das jeweilige Objekt. Je nachdem wie hoch der Darlehensbedarf eines Kunden im Verhältnis zu dem ermittelten Beleihungswert ist, spricht man von einem bestimmten Beleihungsauslauf.
Nach dem Beleihungsauslauf richtet sich unter anderem der Zinssatz, den ein Kunde für sein Darlehen zahlen muss. Je höher der Beleihungsauslauf ist, desto schlechter wird der Zinssatz für den Kunden.
Bereitstellungszinsen
Zinsen, die von den Kreditinstituten nach einem bestimmten Zeitraum auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge erhoben werden.
Der Zeitraum hierfür liegt in der Regel zwischen 4 Wochen bis sechs Monaten, kann aber teilweise auch individuell mit den Kreditinstituten verhandelt werden. Dies kann vor allen Dingen bei einem Neubauvorhaben wichtig sein.
Disagio oder Damnum
Auszahlungsdifferenz zwischen dem beantragten Darlehen und der tatsächlich ausgezahlten Darlehenssumme.
Das Disagio wird vom Kreditinstitut als eine Art Zinsvorauszahlung einbehalten, sodass der Kunde einen geringeren Nominalzins während der vereinbarten Zinsbindung zahlen muss.
Effektivzins
Im Gegensatz zum Nominalzins werden bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes weitere Faktoren bei der Darlehensaufnahme berücksichtigt. (z. B: Zinsbindung, Tilgungsmodalitäten, Disagio, Bearbeitungsgebühren).
Schätzkosten, Bereitstellungszinsen und Kontoführungsgebühren werden nicht einbezogen.
Eigengeld/Eigenkapital
Vermögenswerte, die in Form von Barmitteln, bezahlten Rechnungen oder bereits bezahlten Grundstücken in eine Finanzierung eingebracht und daher nicht mehr finanziert werden müssen.
Eigenleistungen
Vom Darlehensnehmer erbrachte „eigene Bau- oder Baunebenleistungen", die vom Kreditinstitut nicht finanziert werden müssen.
Dabei wird unterteilt in den finanziellen Aufwand des Kunden (Kauf des Materials) und der körperlichen Ausführung der Arbeiten („Muskelhypothek").
Forwarddarlehen
Wenn die Zinsbindung für ein Darlehen ausläuft, muss der Darlehensnehmer eine neue Anschlussfinanzierung abschließen/vereinbaren. Da man zu diesem Zeitpunkt nicht weiß, wie die Zinsen sein werden, gibt es für den Darlehensnehmer die Möglichkeit schon bis zu 4 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung die Zinsen für seine Anschlussfinanzierung zu sichern.
Diese Darlehensform nennt man Forwarddarlehen. Gegen einen kleinen Aufschlag sichert sich der Darlehensnehmer bereits vorzeitig die Zinsen für die Anschlussfinanzierung.
Dies gibt natürlich sehr viel mehr Planungssicherheit.
Grundbuch
Regelt die Rechtsverhältnisse an einem Grundstück/einer Immobilie.
Abteilung I Eigentumsverhältnisse
Abteilung II Beschränkungen (sofern vorhanden)
Baulasten (sofern vorhanden) Wegerechte (sofern vorhanden) Nießbrauch (sofern vorhanden) etc.
Abteilung III Finanzielle Belastungen (Grundschulden)
Grundschuld
Eintragung eines Darlehensbetrages in Abteilung III des Grundbuchs.
Bei Zahlungsrückständen ist das Kreditinstitut durch die Eintragung im Grundbuch berechtigt, die Immobilie im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu verwerten.
Nominalzins
Durch den Nominalzins wird die Höhe der Zahlungsrate für ein Darlehen bestimmt. Die Gesamtkosten für ein Darlehen werden allerdings durch den Effektivzins dargestellt.
Prolongation
Verlängerung eines bestehenden Darlehens bei Ablauf der Zinsbindung.
Zu diesem Zeitpunkt müssen die Konditionen neu verhandelt werden.
Schätzkosten
Kosten die ein Kreditinstitut für die Wertermittlung einer Immobilie erheben kann.
Sondertilgung
Zusätzliche Zahlungen, die ein Darlehensnehmer über die vereinbarte Tilgung hinaus vornehmen kann. Diese Sondertilgungsoptionen werden im Darlehensvertrag ausgewiesen.
Variabler Zinssatz
Hierbei wird kein fester Zinssatz für ein Darlehen vereinbart.
Der Nominalzinssatz passt sich den Entwicklungen am Kapitalmarkt an (steigend oder fallend).
Vorfälligkeitsentschädigung
Sofern ein Darlehensnehmer sein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlt, entsteht dem Kreditinstitut ein Zinsschaden.
Dafür stellt das Kreditinstitut dem Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung, die je nach der restlichen Zinsbindung des Darlehens und dem aktuellen Zinsniveau, nicht unerheblich sein kann.
Grundsätzlich kann eine vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens nur mit der Zustimmung des jeweiligen Kreditinstitutes erfolgen
Zinsbindung
Die vereinbarte zeitlich Frist, in welcher der Zinssatz für ein Darlehen unverändert gültig bleibt.
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