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Was tun bei alten Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren und länger?

Aktuell lohnt sich eine Anschlussfinanzierung aufgrund der sehr niedrigen Zinsen…und das geht auch schon lange vor Ablauf der Zinsbindung!

Aufgrund einer im BGB § 489 festgehaltenen Regelung kann ein Darlehen…in jedem Fall nach Ablauf von 10 Jahren nach dem vollständigen Empfang (Vollauszahlung) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden

(Auszug aus dem BGB)

Dadurch kommen Sie vorzeitig aus Ihren jetzigen Darlehensverträgen heraus und können sich die neuen niedrigen Zinsen sichern.

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